Transparenzkriterien

Die Member Institute von SWISS INSIGHTS verpflichten sich, in allen Offerten mit Ausnahme der in Art 2 definierten Fälle zwingend zu allen Punkten der Liste der „verbindlichen Transparenzkriterien von SWISS INSIGHTS“ gemäss angebotenen Methoden eindeutige, verbindliche und nachvollziehbare Aussagen zu machen.

Anwendungsbestimmungen Transparenzkriterien
Die Member Institute verpflichten sich, mit Ausnahme der in Art. 2 definierten Fälle, folgenden Text gut erkennbar in die Offerte aufzunehmen:

Label “Market and Social Research by SWISS INSIGHTS”– Diese Offerte wurde nach den Normen von SWISS INSIGHTS erstellt. Sie weist in allen Punkten volle Transparenz auf gemäss der Liste der verbindlichen Transparenzkriterien des Verbands”

In folgenden Ausnahmefällen kann das Institut auf Aussagen zu den Transparenzkriterien in der Offerte verzichten: